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Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen den versicherten oder pflegenden Angehörigen und weiteren Pflegepersonen einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen.
Hilfe bei Finanzierungsfragen und Anträgen mit der Pflege- oder Krankenkasse
Die Beantragung und Abrechnung der Kosten der Pflegeleistungen können einen pflegebedürftigen Menschen und seine Angehörigen oft zusätzlich belasten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Pflegedienstes helfen, Anträge und Formulare auszufüllen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Ansprechpartner:
Fr. Zimmermann / Fr. Winter Tel. 07475 / 913 79