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Der Umgang mit Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Behandlungspflege bezeichnet medizinisch-therapeutische Maßnahmen, die Ihnen Ihr Hausarzt verordnet. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, so dass Sie die Arztpraxis nicht aufsuchen müssen.
Diese Leistungen fallen unter Umständen auch nach einem Krankenhaus-Aufenthalt an, so dass Sie eine Nachsorge daheim u.a. auch durch uns erhalten können.
Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht oder nicht. Die Kasse berechnet Ihnen einen kleinen Eigenanteil.
Behandlungspflege wird immer vom Arzt mit einer Verordnung für "häusliche Krankenpflege" verordnet. In dieser Verordnung legt er fest, wie oft und in welcher Weise die Behandlungspflege ausgeführt werden soll. Ohne eine Verordnung dürfen Behandlungspflegen nicht ausgeführt werden.
Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
- Wund- und Kompressionsverbände
- Wundbehandlung
- Medikamentengabe/-richten
- An – und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung eines Blasenkatheters
- Versorgung bei PEG Sonde
- Injektionen
- Infusionen
- Blutdruck-und Blutzuckermessung
Die Krankenkasse prüft jede einzelne Verordnung.