SIE HABEN FRAGEN? HIER KLICKEN
Seit Einführung des 2. Pflegstärkungsgesetzes gilt: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Vergütung dieser Leistung im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge nach dem SGB XI.
Zurzeit beträgt die monatliche Vergütung 125 €.
Viele Menschen können die anfallenden Arbeiten im eigenen Haushalt nicht bewältigen. Manchmal kann dies mit wenig Hilfe ausgeglichen werden..
Beispiele für Dienste, die wir für Sie anbieten können:
- Begleitung zum Gottesdienst
- Begleitung zum Friedhof
- Arztfahrten
- Begleitung zur Krankengymnastik
- Begleitung zum Altennachmittag
- Hilfe beim Einkauf
- Botengänge zu Behörden
- Begleitung bei Spaziergängen
- Entlastung bei der Hausarbeit (Staubsaugen, Wischen, Spülen usw.)
- Entlastung bei der Pflege der Wäsche
- Kochen und die Zubereitung von Mahlzeiten
- Einfach da sein für ein Gespräch oder Zeitung vorlesen
Gerne beraten wie Sie. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
Fr. Esenwein / Fr. Gauggel Tel. 07475 / 915 150 4