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Der Umgang mit Menschen mit einem Pflegegrad ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt.
Hier steht der Mensch mit seinen Gewohnheiten und Wünschen im Mittelpunkt.
Es geht um die Körperpflege und all das, was der Hilfsbedürftige für sein Wohlbefinden benötigt.
Unsere Mitarbeiter übernehmen vollständig oder teilweise die Hilfe bei den täglichen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen, wie zum Beispiel:
- bei der Körperpflege
- beim An- und Ausziehen
- bei Gängen zur Toilette und Wechseln von Inkontinenzprodukten
- bei der Nahrungsaufnahme
- Lagern und Mobilisieren
- der Verabreichung von Sondennahrung
- der Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkaufen und Besorgungen erledigen
- Waschen, Bügeln, Putzen
- Betten beziehen
In der ambulanten Pflege werden die Leistungen in sogenannten Leistungspaketen erbracht und abgerechnet.
Das Pflegegeld kann in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft verwendet werden.
Wir sind Ihnen gerne bei einem Neuantrag oder Erweiterungsantrag zum Pflegegrad behilflich.
Die Leistungen im Überblick:
Preise: